Liebe Patientinnen und Patienten,
am 01.04. hat das neue Quartal begonnen. Bitte denken Sie daher bei Ihrem nächsten Besuch der Praxis daran, Ihren Versicherungsnachweis (elekt. Gesundheitskarte eGK) mitzubringen. Wir sind nach §291 SGB V verpflichtet die eGK einzulesen, da diese als Versicherungsbestätigung dient und somit erst eine Behandlung zulasten der gesetztlichen Krankenkassen erlaubt.
Sollten Sie Ihre eGK verloren haben, so können Sie sich telefonisch bei Ihrer Krankenversicherung eine Versicherungsbestätigung bestellen. Diese können Sie gerne an unsere Faxnummer (05232/850995) faxen lassen.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung